Für weite Teile der Ortslagen werden deshalb Tempo-30-Zonen eingerichtet. Nun erfolgten die dafür erforderlichen Verkehrsbehördlichen Anordnungen. Die entsprechende Ausschilderung wird Anfang 2026 vorgenommen.
Deshalb gilt künftig in folgenden Straßen der betreffenden Stadtteile Tempo 30:
Erdorf: Eidenbachstraße, Kapellenstraße, Am Wolfsberg und Johannesstraße.
Masholder: Im Wingert, Burengasse, Auf Quart, Im Steinrausch
Matzen: Dorfwiese, Donatusstraße (nördliche Ortslage), Lerchenstraße, Im Sonnenpesch, Am Spielplatz, Im Wiesengrund, Neuer Messenweg
Mötsch: gesamte Ortslage
Daraus resultiert für die genannten Straßen ebenfalls eine Änderung der Vorfahrtsregeln. Die Vorfahrtsstraßen entfallen und es gilt die „Rechts vor links“-Regel.
Für überörtliche Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen in den Ortslagen findet die Tempo-30-Regelung keine Anwendung.
Das vorrangige Ziel der Zonenbildung ist der Schutz der Wohnbevölkerung, speziell des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs.
