Tempo-30-Zonen in den Bitburger Stadtteilen Erdorf, Masholder, Matzen und -Mötsch  

Für weite Teile der Ortslagen werden deshalb Tempo-30-Zonen eingerichtet. Nun erfolgten die dafür erforderlichen Verkehrsbehördlichen Anordnungen. Die entsprechende Ausschilderung wird Anfang 2026 vorgenommen.

Deshalb gilt künftig in folgenden Straßen der betreffenden Stadtteile Tempo 30:

Erdorf: Eidenbachstraße, Kapellenstraße, Am Wolfsberg und Johannesstraße.

Masholder: Im Wingert, Burengasse, Auf Quart, Im Steinrausch

Matzen: Dorfwiese, Donatusstraße (nördliche Ortslage), Lerchenstraße, Im Sonnenpesch, Am Spielplatz, Im Wiesengrund, Neuer Messenweg

Mötsch: gesamte Ortslage

Daraus resultiert für die genannten Straßen ebenfalls eine Änderung der Vorfahrtsregeln. Die Vorfahrtsstraßen entfallen und es gilt die „Rechts vor links“-Regel.

 

Für überörtliche Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen in den Ortslagen findet die Tempo-30-Regelung keine Anwendung.

Das vorrangige Ziel der Zonenbildung ist der Schutz der Wohnbevölkerung, speziell des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs.