Deshalb gilt künftig in allen Straßen der beiden Stadtteile Tempo 30. Daraus resultiert ebenfalls eine Änderung der Vorfahrtsregeln. Die Vorfahrtsstraßen entfallen und in der gesamten Ortslage gilt die „Rechts vor links“-Regel.
Das vorrangige Ziel der Zonenbildung ist der Schutz der Wohnbevölkerung, speziell des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs.