1. Der einstimmige Beschluss zur Gründungssatzung der Stadtwerke Bitburg AöR wurde wie folgt gefasst:
Der Stadtrat beschließt, die Stadtwerke Bitburg vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts in Bezug auf
- eine grunderwerbssteuerneutrale Übertragung (Antrag ist gestellt)
- keine Aufdeckung stiller Reserven bzw. Verrechnung etwaiger stiller Reserven mit den steuerlichen Verlustvorträgen; Abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen
- keine Kapitalertragssteuer bei Überführung
- keine Umsatzsteuerbelastung für die Überführung in eine AÖR (Betriebsaufgabe bzw. Delegation öffentlicher Aufgaben)
- keine Umsatzsteuer auf zukünftige Verlustausgleichszahlungen
zum 01.01.2027, auf Basis des Satzungsentwurfes und deren Anlagen von der jetzigen Rechtsform eines Eigenbetriebes nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung RLP zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen.
2. Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes für Grundschulkinder an den Grund- und Förderschulen im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Der Stadtrat hat beschlossen, der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes für Grundschulkinder an den Grund- und Förderschulen im Eifelkreis Bitburg-Prüm wie im Entwurf vorgelegt zuzustimmen.
3. Nachwahl von Ausschussmitgliedern - Der Stadtrat hat dem folgenden Wahlvorschlag zugestimmt: Als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Feriengebiet Bitburger Land“ Wilhelm Müller, wird ab dem 25.06.2026 Peter de Winkel als neues Mitglied gewählt.
4. Radverkehrskonzept 2. Phase: Der Stadtrat hat die Verwaltung mit der Antragstellung einer Förderung über das Förderprogramm "Junge Generation Fahrrad - aktiv mobil (Förderlinie 2)" für die Maßnahmen STR127 und STR208 (Maßnahmenpaket II, neu) sowie der anschließenden Ausführung, vorbehaltlich der notwendigen straßen- und baurechtlichen Einzelfallprüfungen/Zustimmungen und der Zusage einer Förderung, beauftragt.
Weiterhin beauftragte der Stadtrat die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2027 eine erneute Antragstellung der Maßnahmen des Maßnahmenpaktes III, neu über das Sonderförderprogramm "Stadt und Land" zu stellen.
5. Herstellung einer Parkfläche auf dem Gelände des früheren Parkhauses Annenhof – Auftragsvergabe. Der Stadtrat hat beschlossen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, den Auftrag zur Herstellung einer Parkfläche in Höhe von 145.953,50 € (brutto) an die mindestbietende Firma Fa. Ga-La Bau Friedrich, Wittlich zu erteilen.
6. Auftragsvergabe: Unterhaltung der Wirtschaftswege In der Held, Bitburg-Matzen. Der Stadtrat hat die Vergabe des Tiefbauauftrags in Höhe von 148.972,63 € (brutto) an die mindestbietende Firma Fa. Köppen Bitburg beschlossen.
7. Auftragsvergabe: Neubau eines Sportfunktionsgebäudes Bitburg – Stahl, Los 9 Abwasser-Wasser-Sanitär-Gasanlagen. Der Stadtrat hat beschlossen, den Auftrag an die Firma Gebäudetechnik Gabriel, Kopernikusstr. 208, 54634 Bitburg, gemäß Angebot vom 12. Juni 2026 zu einem Gesamtbetrag von 130.943,11 € (brutto, inkl. MWSt.) zu erteilen.
8. Strombewirtschaftung für die kommunale Liegenschaften und die Abwasserbetriebe in Bilanzkreismodellen.
1.) Der Stadtrat hat beschlossen, sich mit einem Geschäftsanteil von 1 % an der KNE AöR zu beteiligen. Grundlage für die Bemessung des Wertes des Geschäftsanteils ist der Stand des Eigenkapitals der KNE AöR zum 31.12.2025. Dem Entwurf der 7. Änderungssatzung der KNE – Anstaltssatzung (Beitrittssatzung) sowie den Entwürfen des Auf- und Übernahmevertrages und des Kooperations- und Betriebsführungsvertrages hat der Stadtrat zugestimmt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der erforderlichen Beschlussfassungen des Verwaltungsrates der KNE AöR und der bisherigen Träger sowie der kommunal aufsichtlichen Prüfung gemäß § 92 GemO.
Der Beschluss zum dargelegten Vorgehen sowie zu den Satzungs- und Vertragsentwürfen steht nicht unter dem Vorbehalt eines einheitlichen Beitritts aller vorgesehenen Trägerkommunen. Ein ausbleibender Beitrittsbeschluss einzelner Trägerkommunen berührt die Wirksamkeit der Satzung und des Vorgehens für die zustimmenden Kommunen nicht.
2.) Der Stadtrat hat beschlossen, die Strombewirtschaftung der Kommunalen Liegenschaften und der Liegenschaften der Abwasserbeseitigung ab 2027 gemeinsam mit den kommunalen Partnern des Eifelkreises im Bilanzkreismodell durchzuführen und die KNE AöR mit der Umsetzung des Bilanzkreismodells ab 2027 zu beauftragen. Dem Entwurf des Betriebsführungsvertrag mit der KNE AöR wurde zugestimmt.
9. Bauprojekt Grundschule Bitburg-Süd: Geplante Auftragsvergabe für Los 36 – Schreinerarbeiten - Erweiterung Bauprogramm. Der Stadtrat hat die Verwaltung damit beauftragt, den Auftrag für das Los 36 Schreinerarbeiten nach Abschluss des Vergabeverfahrens an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz und der Stadtrat sind im Nachgang über das Ergebnis zu informieren.
10. Bauprojekt Grundschule Bitburg-Süd: - Im Zuge der Projektumsetzung kam es, zusätzlich zur allgemeinen Baukostensteigerung, in mehreren Gewerken zu notwendigen Nachträgen. Diese betreffen insbesondere:
· →Los 21 Trockenbauarbeiten – Verstärkungen der Innentrennwände
· →Los 28 Schreinerarbeiten – marktübliche Auftragssumme
· →Los 30 Schreinerarbeiten Holzakustikdecken – zusätzliche Leistungen in der Sporthalle
· →Technische Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Losen Geothermie (z. B. Geotextilschlauch, Abdichtungen), Heizung, Lüftung
Darüber hinaus entstanden weitere Nebenkosten, u. a. für zusätzliche Gutachten, wie Bodenmanagement gemäß EBV, Kampfmittelfreimessungen und weitere erforderliche Prüfleistungen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Entwicklungen ist eine Erweiterung der Bauprogramms sowie eine entsprechende Fortschreibung der Kostenansätze erforderlich. Die Anpassungen resultieren aus technischen Erfordernissen und stellen eine sachlich begründete Weiterentwicklung der Projekts dar.
Der Stadtrat ha den überplanmäßigen Ausgaben für das o. g. Bauvorhaben in der genannten Höhe von 1,220 Mio. Euro zugestimmt und die erforderliche Anpassung der Gesamtkosten im Haushalt zu beschlossen.
11. Der Stadtrat hat einem Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit jeweils 6 Wohnungen, Zur Heide, in Bitburg-Masholder die Zustimmung nach §36a iVm. §246e BauGB erteilt.
Weitere Informationen zu Rats-, Ausschuss- oder sonstigen öffentlichen Sitzungen städtischer Gremien erhalten Sie über die Internet-Seite www.bitburg.de im Bereich „Rats-Infos“.
