Im Landeshauptarchiv Koblenz findet sich unter der Signatur LHAKo Bestand 441, Nr. 6264 die Anschuldigungsschrift zum Bitburger Bürgermeister Mathias Schrömbgens. Das Verfahren fand im Jahre 1901 statt.
Das Dokument wurde im VHS Kurs im Herbst 2026 gelesen und übersetzt.
Anschuldigungsschrift aus dem Jahr 1901
Der Bürgermeister Mathias Schrömbgens zu Bitburg, im Kreise Bitburg, geboren am 14. April 1871 zu Kaldenkirchen im Kreise Kempen, katholisch, verheiratet, ohne Kinder, vom Juni 1895 bis Oktober 1896 bei der Königlichen Regierung in Coblenz als Civil-Supernumerar, sodann auf dem Bürgermeisterei-Amt der Stadt Rheydt als Volontär beschäftigt, vom 1. Juni 1897 bis April 1898 probeweise mit der Verwaltung der Stadtbürgermeisterei Bitburg betraut, alsdann endgültig zum Bürgermeister der Stadt Bitburg ernannt, durch Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Trier vom 22. Juli 1900 I. B. 4314 als Bürgermeister disziplinarisch vorbestraft
- Mit einem strengen Verweis,
- Mit einer Ordnungsstrafe im Betrage von 20 Mark
wird auf Grund des Ergebnisses der wider ihn durchgeführten Voruntersuchung angeschuldigt:
Sich durch sein Verhalten in und außer dem Amte der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt und wiederholt die Pflichten verletzt zu haben, die ihm sein Amt auferlegt, indem er insbesondere für von ihm zu bewirkende Amtshandlungen dem Civil-Ingenieur Konrad zu Cöln im Jahre 1898 einen Geldbetrag von 60 Mark gefordert und erhalten hat, Vergehen gegen §2 des Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852.
- Durch sein Verhalten in und außer dem Amte hat sich der Angeschuldigte der Achtung, des Ansehens und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt.
In diesem Urteil über den Bürgermeister Schrömbgens stimmen der gegenwärtige Landrath des Kreises Bitburg und eine Reihe anderer für die Gestaltung des öffentlichen Lebens in der Stadt Bitburg maßgebende Personen überein.
Während seine dienstlichen Leistungen in formeller und sachlicher Hinsicht wegen seiner mangelhaften Kenntnisse des Verwaltungsrechts oft viel zu wünschen übrig ließen, und sein barsches, unfreundliches Auftreten im dienstlichen Verkehr mit dem Publikum und mit den ihm unterstellten Beamten zu manchen Klagen Anlass gab, wurde sein außerdienstliches Verhalten in allen Kreisen der Einwohnerschaft der Stadt Bitburg höchst abfällig beurteilt. (siehe u. A. Äußerungen des Landrats von Keßeler, S. 107, 115 der Untersuchungs-Akten, des Oberförsters Ludwig -Seite 38, des Notars Niesen -Seite 38-, des evangelischen Pfarrers Mohr -Seite 48-49-, des Bürgermeisters Reith -S. 49-50-, der Stadtverordneten Theobald Simon, Eduard Messerich, Adam Niederprüm -Seite 158-159, 50-51, 52-, des Arztes Dr. Birnbach -Seite 47-48- und des Gutsbesitzers Franz Limbourg -Seite 163-165 der Untersuchungs-Akten). Die übrigen über das Ansehen des Bürgermeisters Schrombgens in Bitburg auf Antrage des letzteren vernommenen Zeugen: Devant, Strupp, Strauck, Keit, Schotten, Cremer und Weinand (S. 158-162 der Untersuchungs-Akten) haben theils sich außer Stande erklärt über diesen Punkt Aussagen zu machen, theils so wenig ausgiebig und so zurückhaltend sich geäußert, daß diese Aussagen gegenüber denen der oben angeführten Zeugen zu Gunsten des Angeschuldigten nicht ins Gewicht fallen.
Den häuslichen Angelegenheiten und den Privatreisen eines Beamten wird im Allgemeinen von Aufsichtswegen keine besondere Beachtung zugewandt. Jeden Beamten trifft aber die volle Verantwortlichkeit für sein außerdienstliches Verhalten, auch auf dem engsten persönlichen Gebiete, wenn dasselbe zum Gegenstande der öffentlichen Kritik wird; dieses um so mehr, wenn sein Amt ein besonderes Maß von Ansehen und Vertrauen in der Öffentlichkeit erheischt, wie solches bei dem Amte des Bürgermeisters der Fall ist.
Durch eigenes Verschulden und in höchst leichtfertiger und unbesonnener Weise hat der Angeschuldigte
- Sein Privatleben in einer ihn kompromittierenden Weise der Öffentlichkeit preisgegeben, indem er dem Dienstpersonal und den Mitbewohnern seines Wohnhauses, Schülern der Landwirtschaftsschule zu Bitburg, Gelegenheit gab, zu beobachten, wie er der Ehefrau seines Hauswirtes mit unsittlichen Anträgen nachstellte. Diese häuslichen Vorkommnisse wurden in Bitburg weitererzählt. So äußerte sich der gekränkte Ehemann einer Bitburger Dame gegenüber in seinem Ärger einmal dahin: „Die Schrömbgens’sche Wohnung wird nun auch frei; ich will den Menschen, der meiner Frau nachstellt, nicht mehr im Hause haben.“ (Zeuge Dau S.36 Untersuchungsakten)
- Hierzu kam, daß die häufige, meist an Sonntagen unternommenen Reisen des Angeschuldigten nach Cöln in Bitburg allgemein zu der begründeten Annahme Veranlassung gaben, daß diese Reisen weniger im Interesse der städtischen Gasanstalt als vielmehr zum Zwecke des Verkehrs des Bürgermeisters mit zweifelhaften Frauenzimmern in Cöln unternommen würden. Die Mißachtung, welche sich der Angeschuldigte durch ein solches Verhalten in der öffentlichen Meinung bei der sittlich sehr streng denkenden Bevölkerung des kleinen Eifelstädtchens Bitburg zuzog, war so allgemein, dass der Pfarrer Mohr im Hinblick hierauf es unterließ, mit seiner Gattin den Besuch des Bürgermeisters und dessen Ehefrau zu erwidern. (Zeuge Mohr S. 49 der Untersuchungs-Akten). Zeuge Dau S. 34 und 36, Zeuge Konrad S. 44, Zeuge Birnbach S. 48).
- Achtung und Ansehen des Bürgermeisters Schrömbgens erlitten in der Öffentlichkeit einen sehr erheblichen Stoß durch dessen dreimalige Verlobung und zweimalige Entlobung in dem Zeitraume von viel mehr als einem Jahre, ganz besonders aber um der Vorgänge willen, die zur Aufhebung der zweiten Verlobung des Bürgermeisters (mit Fräulein Mecker zu Bitburg) führten. Das unehrenhafte Verhalten des Angeschuldigten in dieser Angelegenheit hat ihm in Bitburg so sehr die Mißachtung aller Kreise zugezogen, das schon hierdurch allein seine gesellschaftliche Stellung als dauernd unhaltbar und sein persönlicher Einfluß auf die Gestaltung des öffentlichen Lebens in der Stadt Bitburg als für immer verloren anzusehen ist. Aus den hierauf bezüglichen Zeugenaussagen sei hier beispielshalber Folgendes angeführt:
- Landrat von Kesseler S. 116: „Seine Persönlichkeit genießt hier infolge seiner Aufführung durchaus keine Achtung mehr, weder bei den besitzenden Klassen, noch bei den gewöhnlichen Leuten. Gesellschaftlich hat er sich durch seine verschiedenen Entlobungs- pp. Geschichten und durch sein unaufrichtiges, intriguantes Wesen ganz unmöglich gemacht. Auch seine Amtsgenossen vom Lande meiden ihn möglichst und gehen ihm am liebsten aus dem Wege.“
- Gemeinde-Oberförster Ludwig S. 37: „Ich habe die Wahrnehmung gemacht, dass der Kreis der Bewohnerschaft von Bitburg, auf welcher der Bürgermeister seiner Stellung nach zur Pflege geselliger Beziehungen angewiesen war, ihm infolge der Aufhebung seiner Verlobung mit Fräulein Mecker mit Mißachtung begegnete. So hat damals die Tischgesellschaft von jungen Juristen, der Schrömbgens sich zunächst angeschlossen, ihn aus ihrer Mitte ausgeschlossen.“
- Der Notar Nießen S. 38: „Das Verhalten des Bürgermeisters, welches zur Aufhebung seiner Verlobung mit Fräulein Mecker führte, hat dem Bürgermeister Mißachtung der Bitburger Gesellschaft zugezogen. Ich nehm aus demselben Veranlassung, ihm sagen zu lassen, daß ich seinen weiteren Verkehr in meinem Hause nicht wünsche.“
- Pfarrer Mohr S. 48: „Meine Frau und ich haben die Erwiderung des Besuches (bei Schrömbgens) unterlassen im Hinblick auf die allgemeine Mißachtung, welche dem Bürgermeister entgegengebracht wurde. Der Grund für die Mißachtung liegt in dem Verhalten des Bürgermeisters bei seiner Ver- bzw. Entlobung mit Fräulein Mecker. Dazu kommen die vielen beglaubigten Gerüchte über sein Privatleben, namentlich über den wiederholten Aufenthalt in Cöln. „
- Stadtverordneter Eduard Messerich S. 50: „ Das allgemeine Urteil geht dahin, dass der Bürgermeister sich nicht der Achtung in der Bürgerschaft erfreut, die er genießen sollte.“
- Stadtverordneter Adam Niederprüm S. 52: „Der Bürgermeister genießt die allgemeine Achtung der Bürgerschaf nicht.“
- Beigeordneter Theobald Simon S. 158: „Seit Aufhebung der Verlobung des Bürgermeisters Schrömbgens mit Fräulein Mecker habe ich die gesellschaftlichen Beziehungen zum Bürgermeister abgebrochen. Diese Affäre hat das Ansehen des Bürgermeisters in der ganzen Stadt sehr wesentlich herabgemindert.
- Gutsbesitzer Limburg S. 165: „Durch sein Benehmen genießt Schrömbgens keine Achtung und kein Vertrauen weder bei mir noch in der hier maßgebenden Gesellschaft und wird er in derselben nie geduldet werden. Auch bei den kleinen Leuten besitzt er nach meiner Ansicht kein Vertrauen; dieselben fürchten ihn nur.“
Der Angeschuldigte hat den durch den jetzigen Amtsrichter von Kempis zu Opladen Namens der Tischgesellschaft zu Bitburg in unzweideutiger Weise ihm gemachten Vorwurf: eine ehrenwörtliche Erklärung wissentlich falsch abgegeben zu haben, unwidersprochen gelassen und dadurch den Verdacht der Richtigkeit dieses Vorwurfes auf sich geladen.
Tatsächlich haben die von dem Beauftragten der Tischgesellschaft der Bitburger Juristen kurz nach der Entlobung des Bürgermeisters angestellten Ermittlungen ergeben, dass die von letzterem unter Angabe seines Ehrenwortes zum Zwecke der Rechtfertigung seines Verhaltens gegebene Darlegung der Gründe seiner Entlobung mit den wirklichen Vorgängen nicht in Einklang zu bringen war. Dieses wurde dem Bürgermeister durch den damaligen Gerichtsassessor von Kempis brieflich unter dem Ersuchen mitgeteilt, der Tischgesellschaft im Hotel „Zur Post“ fernzubleiben.
Der Angeschuldigte nahm dann auch an dem gemeinschaftlichen Mittagessen der Tischgesellschaft nicht mehr theil und tat gegenüber jener schweren ihm zugefügten Beleidigung keinerlei Schritte, weder zur Rechtfertigung seines Verhaltens, noch zur Sühne der Beleidigung (Aussagen des Bürgermeisters Reith S. 49, 50, des Regierungs-Raths Dr. Richard Schmidt S. 108 der Untersuchungsakten).
Der Angeschuldigte hat wiederholt die Pflichten verletzt, die ihm sein Amt auferlegt:
- Er hat den Civil-Ingenieur Konrad zu Cöln wiederholt gefragt, welche Provision er ihm gebe, wenn er durch amtliche Empfehlungen der Firma „Götz und Konrad“ dafür sorge, dass dieser der Bau einer Gasanstalt in anderen Städten übertragen werde. (Zeuge Konrad Bl. 43 der Untersuchungsakten)
- Der Angeschuldigte hat von dem genannten Ingenieur eine Provision von 2 ½ % der Bausumme für die Kanalisation der Stadt Bitburg verlangt, wenn Konrad für die Ausarbeitung des Projektes dieser Anlage von der Stadt Bitburg eine Vergütung von 5 % erhalte. (Zeuge Konrad Bl. 43 der Untersuchungsakten)
