Ziel der Bebauungsplanänderung
Der ehemals vorgesehene Straßenanschluss der Stadtstraße „Im Leuchensang“ an die geplante Nord-Ost-Tangente (NOT) wird nicht weiterverfolgt.
Stattdessen ist eine Radweganbindung zwischen dem Wohngebiet „Im Leuchensang“ und einem geplanten Kreisverkehr an der Nord-Ost-Tangenten vorgesehen. Gleichzeitig sollen drei Baugrundstücke ausgewiesen werden. Um das Vorhaben planungsrechtlich zu ermöglichen, besteht die Notwendigkeit den Bebauungsplan Nr. 18 VI „Im Leuchensang“ – im Bereich „Im Leuchensang“ zu ändern.
Die Änderung sieht die Ausweisung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für den Bau des Radweges vor. Außerdem werden Wohngebietsflächen ausgewiesen deren Festsetzungen, denen des angrenzenden bestehenden Wohngebiets entsprechen. Auf privaten Grünflächen am Rande der Wohngebietsflächen werden., wie im angrenzenden Wohngebiet, Heckenpflanzungen als Wind- und Sichtschutz festgesetzt. Gleichzeitig werden die bisher für die Anschlussstelle ausgewiesenen Verkehrsflächen entnommen und außerdem Flächen für Entwässerungsanlagen für den neuen Radweg ausgewiesen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst folgende Flurstücke der Flur 6 in der Gemarkung Matzen:
938, 942, 945, 949, 950 (jeweils teilweise).
Sowie einen Teilbereich des Flurstück 95 der Flur 5 der Gemarkung Matzen.

Abbildung: Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.18 VI „Im Leuchensang“ (schwarz gestrichelt), genordet, ohne Maßstab.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde der Bebauungsplan bereits vom 20. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 öffentlich ausgelegt.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bitburg statt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 20.10.2026 im Internet auf der Seite der Stadt Bitburg www.bitburg.de (im Hauptmenü siehe „Aktuelles>Bauleitplanung“) veröffentlicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
1. Textliche Festsetzungen
2. Planzeichnung
3. Begründung
4. Umweltbericht, inklusive:
4.1. Bestands- und Konfliktplan,
4.2. Maßnahmenplan intern
4.3. Maßnahmenplan extern
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
➢Umweltbericht (Ingenieurbüro Karst, Bitburg; Juni 2026), als Teil II der Begründung zum Bebauungsplan, mit Informationen zu
- •den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Vegetation, Fauna, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgütern
- •übergeordneten Planungen (Landschaftsplan, Planung vernetzter Biotopsysteme, nationale und internationale Schutzgebiete)
- •Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie zu alternativen Planungsmöglichkeiten
➢Stellungnahme der Kreisverwaltung zum Thema Arten- und Naturschutz sowie Sturzflutgefährdung/ Starkregenvorsorge
➢Stellungnahme der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord zum Thema Lärmemissionen/Lärmimmissionen
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden i.d.R. jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden.
Stellungnahmen können schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an info@ib-karst.de gesendet werden. Zusätzlich können Anfragen an die Stadtverwaltung Bitburg (zimmer.j@stadt.bitburg.de) gesendet werden.
Einsichtnahme kann zusätzlich beim Ingenieurbüro Karst, 54634 Bitburg, Bahnhofstraße 35 erfolgen. Das Ingenieurbüro ist während der allgemeinen Geschäftszeiten von montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 065 61 – 95 59 0 oder per E-Mail unter info@ib-karst.de zu erreichen.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Bitburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, den 08.09.2026
Heiko Jakobs Bürgermeister
