Öffentliche Bekanntmachung - 4. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg
Nr. 18 VI „Im Leuchensang“

Ziel der Bebauungsplanänderung

Um das Vorhabens planungsrechtlich zu ermöglichen, besteht die Notwendigkeit den Bebauungsplan Nr. 18 VI „Im Leuchensang“ – im Bereich nördlich der Kleingartenanlage - zu ändern.
Die Änderung sieht die Ausweisung einer Straßenverkehrsfläche vor, die zum Bau einer Straße und eines Radweges genutzt werden kann. Gleichzeitig werden die bisher für den Bau der Anschlussstelle ausgewiesenen Verkehrsflächen entnommen und zukünftig als öffentliche Grünflächen ausgewiesen.
Der aus nachstehender Abbildung ersichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich nördlich der Kleingartenanlage Ost der Stadt Bitburg und hat eine Fläche von ca. 8.800m². Der Geltungsbereich umfasst folgende Flächen: Gemarkung Matzen, Flur 6, Flurstücke 952 (tlw.), 953 (tlw.), 954 (tlw.) und 955 (tlw.).

Abbildung: Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.18 VI „Im Leuchensang“ (schwarz gestrichelt), genordet, ohne Maßstab.


Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bitburg statt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom 21.09.2026 (einschl.) bis 20.10.2026 (einschl.) im Internet auf der Seite der Stadt Bitburg www.bitburg.de (im Hauptmenü siehe „Aktuelles>Bauleitplanung“) veröffentlicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
1. Textliche Festsetzungen
2. Planzeichnung
3. Begründung
4. Umweltbericht inklusive:
4.1. Bestands- und Konfliktplan,
4.2. Maßnahmenplan intern
4.3. Maßnahmenplan extern

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
➢ Umweltbericht (Ingenieurbüro Karst, Bitburg; Juni 2026), als Teil II der Begründung zum Bebauungsplan, mit Informationen zu
• den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Vegetation, Fauna, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgütern
• übergeordneten Planungen (Landschaftsplan, Planung vernetzter Biotopsysteme, nationale und internationale Schutzgebiete)
• Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen sowie zu alternativen Planungsmöglichkeiten
➢ Stellungnahme der Kreisverwaltung zu den Themen Arten- und Naturschutz
➢ Stellungnahme der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord zum Thema Lärmemissionen/Lärmimmissionen, insbesondere Straßenverkehrslärm und dessen mögliche Berücksichtigung in der Planung, u. a. Schalltechnische Untersuchung der SGS-TÜV Saar GmbH
➢ Stellungnahme zu den Themen innergebietliche Entwässerung und Sturzflutgefährdung/ Starkregenvorsorge
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:


Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden i.d.R. jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden.


Stellungnahmen können schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an info@ib-karst.de gesendet werden. Zusätzlich können Anfragen an die Stadtverwaltung Bitburg (zimmer.j@stadt.bitburg.de) gesendet werden.

Einsichtnahme kann zusätzlich beim Ingenieurbüro Karst, 54634 Bitburg, Bahnhofstraße 35 erfolgen. Das Ingenieurbüro ist während der allgemeinen Geschäftszeiten von montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 065 61 – 95 59 0 oder per E-Mail unter info@ib-karst.de zu erreichen.


Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Bitburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.


Stadtverwaltung Bitburg 
Bitburg, den 08.09.2026
Heiko Jakobs Bürgermeister