Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG).
Die Widmung erstreckt sich auf die folgenden Straßen und Flurstücke der Gemarkung Bitburg:
1. →„Auf Paulskreuz“ – Flur 10, Flurstück 255/38 teilweise, 255/30, 255/14 sowie Flur 17, Flurstück 109 teilweise, 111/1, 110/2, 116/2 und Flur 9, Flurstück 101/20
Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen farblich dargestellt sind. Der Lageplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer K2 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bitburg (Ordnungsamt), Rathausplatz 4, 54634 Bitburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Stadtverwaltung Bitburg eingegangen ist.
Der Widerspruch kann auch innerhalb der in Satz 1 bezeichneten Frist beim Kreisrechtsausschuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, erhoben werden.
Bitburg, den 21. September 2026
Stadtverwaltung Bitburg
Heiko Jakobs
Bürgermeister
