Die Anpassung ist gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) notwendig, die vorschreibt, dass Gemeinden ihre Vermögensgegenstände in der Regel zum Verkehrswert veräußern müssen.
Aktuell ist im Baugebiet "Auf der Acht", das ursprünglich 18 Bauplätze umfasste, noch ein Grundstück verfügbar und ein weiteres befindet sich in der Rückübertragung. Für beide Grundstücke gilt der neue Quadratmeterpreis von 95,00 Euro.
Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Grundstückspreise den aktuellen Marktwerten entsprechen und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
