Neuerungen bei Dorfgemeinschaftshäusern und Grillhütten

Neue Stornoregelung und angepasste Entgelte für Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer gestaffelten Stornoregelung für Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten. Bei einer Absage bis einschließlich 14 Tage vor dem Nutzungstermin erfolgt eine vollständige Erstattung. Zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin werden 25 % des Nutzungsentgelts fällig, bei 6 bis 3 Tagen vor dem Termin 50 %. Bei einer Stornierung ab zwei Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Entgelt einbehalten. Eine Härtefallregelung sieht jedoch Ausnahmen bei begründeten Fällen vor. Über die Anwendung dieser Regelung entscheidet die Verwaltung in Absprache mit dem jeweiligen Ortsvorsteher.

Darüber hinaus werden die Benutzungsentgelte für Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten inflationsbedingt um rund zehn Prozent angepasst. Zukünftig sollen die Entgelte in einem Turnus von zwei bis drei Jahren überprüft und moderat angepasst werden, um die allgemeine Preisentwicklung und die angespannte Haushaltslage der Stadt zu berücksichtigen. Die Entgelte sind künftig 14 Tage vor der Anmietung zu entrichten.

Die neuen Tarife, die ab dem 01. Januar 2027 gelten, werden rechtzeitig auf der Internetseite www.bitburg.de veröffentlicht.

Kostenfreie Nutzung von Jugendräumen in allen Stadtteilen

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Beschlusses betrifft die Jugendräume in den Stadtteilen. Auf Anregung des Jugendrates wird der Jugendraum im Stadtteil Stahl künftig kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dies sichert eine Gleichbehandlung aller vorhandenen Jugendräume in den Ortsteilen, die dann ebenfalls kostenfrei nutzbar sind.

Mit diesen Maßnahmen schafft die Stadt Bitburg eine einheitliche, rechtssichere und für alle Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbare Vorgehensweise bei der Vergabe und Nutzung ihrer Gemeinschaftseinrichtungen.