Die vorbereiteten Beschilderungen werden voraussichtlich Ende der 35. Kalenderwoche aufgestellt, wodurch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung dann offiziell in Kraft tritt.
Vor der endgültigen Umstellung ist es der Stadt Bitburg ein wichtiges Anliegen, alle Verkehrsteilnehmer umfassend über die bevorstehenden Änderungen zu informieren und auf die erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr hinzuweisen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Geschwindigkeitsbegrenzung: Innerhalb der gesamten Ortslage Mötsch gilt zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Vorfahrtsregelung "rechts vor links": An allen Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Tempo 30-Zone gilt ausnahmslos die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Dies bedeutet, dass Verkehrsteilnehmern, die von rechts kommen, die Vorfahrt zu gewähren ist – es sei denn, die Vorfahrt wird explizit durch Beschilderung (z.B. Stop-Schilder oder Vorfahrt gewähren) anders geregelt.
- Erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich: Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer, werden dringend gebeten, an Kreuzungen und Einmündungen besonders aufmerksam zu sein und die Vorfahrt von rechts unbedingt zu beachten.
Die Stadt Bitburg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste, die neue Geschwindigkeitsbegrenzung strikt einzuhalten und durch eine angepasste und vorausschauende Fahrweise aktiv zu einem sicheren und rücksichtsvollen Miteinander in Mötsch beizutragen.
Die Tempo 30-Zone dient dazu, die Wohnqualität zu steigern, den Lärmpegel zu senken und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, deutlich zu verbessern.
