In Ergänzung zur Mitteilung über die Sanierung von Kanalschachtabdeckungen in Bitburg wurde nun speziell für den Südring festgelegt, dass die Fahrbahn durchgängig halbseitig gesperrt wird und ein Halteverbot gilt. Diese Ergänzung der verkehrsrechtlichen Anordnung gilt vom 27. Juli bis voraussichtlich 21. August 2026.