Tempo 30 auf der Wittlicher Straße als Sofortmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Die Geschwindigkeitsbeschränkung betrifft den Bereich vom Kreisverkehrsplatz Wittlicher Straße / Talweg bis zum Einmündungsbereich Dauner Straße / Burbetstraße (Zentraler Omnibusbahnhof – ZOB).

Diese Maßnahme ist eine direkte Reaktion auf das festgestellte Unfallgeschehen in diesem Bereich und wurde als Sofortmaßnahme gemäß Beschluss der Unfallkommission angeordnet. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer signifikant zu erhöhen.

Die Tempo-30-Zone ist als vorübergehende Regelung gedacht und wird bis zur baulichen Umsetzung eines geplanten Kreisverkehrsplatzes (KVP) im Bereich Dauner Straße / Burbetstraße bestehen bleiben.

Die Stadt Bitburg bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Regelung.