Der Zentrale Omnibusbahnhof wurde 1983 in Betrieb genommen. Durch die zunehmende Verdichtung des Busverkehrs, insbesondere seit der Ausweitung der kommunalen Aufgaben im öffentlichen Personennahverkehr, haben sich die Anforderungen an einen leistungsfähigen und sicheren Busbahnhof in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Zur vorübergehenden Sicherung der Funktionsfähigkeit wurden bereits zwei zusätzliche Aufstellflächen im Bereich der Parkplätze geschaffen, langfristig ist jedoch eine umfassende Neuordnung erforderlich.
Neben der Neugestaltung des ZOB ist auch ein Ausbau der B 257 / Dauner Straße vorgesehen, um die Verkehrsführung leistungsfähiger und sicherer zu gestalten. So soll der stark belastete Knotenpunkt Dauner Straße/Kölner Straße durch einen Kreisverkehrsplatz ersetzt werden. Auch im Bereich der Einmündung Dauner Straße/Burbetstraße ist nach den Planungen des Landesbetriebs Mobilität eine Umgestaltung vorgesehen.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen erforderlich, um das notwendige Baurecht zu schaffen und zugleich eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich sicherzustellen. Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen die Fläche des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der nördlich angrenzenden Grünfläche sowie den südlichen Teilbereich der Burbetstraße mit angrenzender Freifläche im Bereich der Einmündung in die Dauner Straße. Der zweite Bebauungsplan befasst sich mit der Dauner Straße ab Kreuzung Eifelbräu bis zur Einmündung Erdorfer Straße.
Mit der Aufstellung der Bebauungspläne wird ein wichtiger Schritt unternommen, um den Zentralen Omnibusbahnhof in Bitburg an heutige und zukünftige Anforderungen anzupassen und die Verkehrssituation insgesamt zu verbessern. Gleichzeitig erfolgt die Umsetzung der Sanierungsziele der Stadt Bitburg im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Sanierungsgebiets „Aktive Innenstadt Bitburg“ in Bezug auf den fließenden Verkehr.
