Einheitliche Entgelte für das Mittagessen in den städtischen Kindertagesstätten ab August 2026

Ab dem neuen Kita-Jahr zum 1. August 2026 wird für alle städtischen Kindertagesstätten ein Entgelt von 4,10 Euro pro Mittagessen einschließlich Getränke erhoben. Der Betrag setzt sich aus 3,80 Euro für das Essen und 0,30 Euro für Getränke zusammen.

Die Regelung gilt für die Kindertagesstätten Zuckerborn, Abenteuerland, Altes Gymnasium und Bitburg-Mötsch.

Gleichzeitig entfällt das bisher separat erhobene monatliche Getränkeentgelt.

In den städtischen Kindertagesstätten wird das Mittagessen täglich frisch durch hauswirtschaftliche Kräfte zubereitet. Bei der Neukalkulation wurden die tatsächlichen Kosten des Jahres 2025 berücksichtigt. Dabei flossen unter anderem Ausgaben für Lebensmittel, Energie sowie Personal ein.

Mit der Anpassung verfolgt die Stadt das Ziel, die steigenden Kosten der Mittagsverpflegung angemessen zu berücksichtigen und zugleich ein transparentes sowie nachvollziehbares Entgeltsystem für Familien zu schaffen. Durch die einheitliche Regelung werden künftig gleiche Bedingungen für alle städtischen Kindertagesstätten gelten.

Die neuen Entgelte werden bei der Haushaltsplanung der Stadt für das Jahr 2027 entsprechend berücksichtigt.