Der bislang im Bebauungsplan vorgesehene Anschlusspunkt am Ostring mit Verbindungsstraße zur geplanten Nord-Ost-Tangente kann aufgrund des geänderten Streckenverlaufs nicht mehr umgesetzt werden. Stattdessen soll der betreffende Bereich, der bislang als Verkehrsfläche mit Parkplatz festgesetzt ist, künftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden.
Gleichzeitig sollen mit der Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen sowie für eine Anbindung des Wohngebietes über einen Rad- und Fußweg an die künftige Wirtschaftswegeführung der Nord-Ost-Tangente ermöglicht werden. Weder die zusätzlichen Wohnbauflächen noch der geplante Rad- und Fußweg sind auf Grundlage des derzeit geltenden Bebauungsplanes bislang zulässig.
Ein erster Vorentwurf der Bebauungsplanänderung wurde bereits im Oktober 2023 im Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt und gebilligt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Hinweise der Fachbehörden sind in die laufende Planung bereits eingeflossen.
Im nächsten Schritt soll nun der Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt werden. Anschließend folgen die öffentliche Auslegung sowie die weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes schafft die Stadt Bitburg die Voraussetzungen, um die veränderten verkehrlichen Rahmenbedingungen und die städtebauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich sinnvoll aufeinander abzustimmen.
