Eingeschränktes Halteverbot in der Bitburger Straße wird verlängert – Mehr Verkehrssicherheit im Kurvenbereich

Ursprünglich wurde ein eingeschränktes Halteverbot entlang der Bitburger Straße zwischen der Einmündung „Am Wasserturm" und dem Haus Nr. 58 angeordnet. Nun wird dieses Halteverbot bis zum Beginn des gemeinsamen Fuß- und Radweges auf Höhe des Hauses Nr. 52 ausgedehnt.

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Bitburger Straße zu gewährleisten und weiter zu verbessern. Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der neuen Regelung gebeten.